Tenants Support

Erste Schritte

Schritt 1

Du legst gerade erst mit der Wohnungssuche los? Öffne unseren Leitfaden und informier dich darüber, wo du Wohnungen findest, wie du eine Wohnungsbewerbung schreibst, und - ganz wichtig - was deine Rechte als Mieter*in sind.

Ratgeber: Wohnungssuche in Berlin

Schritt 2

Du hast alles im Griff, aber dann liest du das Wort “Mietschuldenfreiheitsbescheinigung” und bist wieder total verwirrt? Schau in unser Glossar! Aktuell verfügbar auf Englisch, Spanisch und Rumänisch.

Schritt 3

Du hast online ein paar Wohnungen ausfindig gemacht und willst sie dir nun anschauen. Vorher musst du jedoch einige Dokumente vorbereiten. Hier sind einige der wichtigsten:

Schufa

Viele Berliner Vermieter*innen verlangen von Mieter*innen eine Schufa-Auskunft, bevor sie eine Wohnung mieten können. Diese Auskunft dient dazu, die Kreditwürdigkeit einer Person zu bewerten, also ob sie wahrscheinlich in der Lage sind, jeden Monat pünktlich ihre Miete zu zahlen.

Alle können eine Schufa-Auskunft beantragen, aber wenn du neu in Berlin und in Deutschland bist, ist es meistens ein bisschen schwieriger. Denn wenn die Schufa noch keine oder wenige Informationen über dich hat, kann sie deine Kreditwürdigkeit nicht bewerten. Es hilft, wenn du dir ein deutsches Bankkonto und einen deutschen Mobilfunkvertrag holst (und diesen immer rechtzeitig bezahlst).
Du kannst deine Schufa-Auskunft hier für ungefähr 30 Euro beantragen. Sie ist 6 Monate gültig.

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist ein Dokument, das belegt, dass du keine ausstehenden Mietschulden aus früheren Mietverträgen in Deutschland hast. Die Mehrheit der Vermieter*innen will ein solches Dokument sehen. Du bekommst die Bescheinigung von deinem*r früheren Vermieter*in, und es ist wichtig, dass du die Bescheinigung erhältst, bevor du aus deiner alten Wohnung ausziehst. (Wenn du gerade erst nach Deutschland gezogen bist und noch keinen deutschen Mietvertrag hattest, brauchst du die Bescheinigung zwar theoretisch nicht, aber es schadet nicht, wenn du deinen früheren Vermieter im Ausland danach fragst!)

Privathaftpflichtversicherungsschein

Ein Privathaftpflichtversicherungsschein ist ein Dokument, das belegt, dass du eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hast. Die Privathaftpflichtversicherung zahlt, wenn du in deiner neuen Wohnung oder bei deinen neuen Nachbar*innen aus Versehen einen Schaden verursachst. Du erhältst den Versicherungsschein von deiner Versicherungsfirma.

Bürgschaftserklärung

Wenn du noch studierst oder ein geringes Einkommen hast, kann es dir bei der Wohnungssuche helfen, wenn du deinem Vermieter eine Bürgschaft anbietest. Bei einer Bürgschaft erklärt ein*e Partner*in, Freund*in oder Elternteil, der*die mehr verdient als du, dass er*sie die finanzielle Verantwortung für deine Miete übernimmst, falls du deine Miete mal nicht zahlen kannst. Selbst wenn du davon ausgehst, dass du immer selbst deine Miete bezahlen kannst und die Bürgschaft deshalb nicht brauchst, kann es sich trotzdem lohnen, weil eine Bürgschaft bei dem*der Vermieter*in das notwendige Vertrauen schafft.

Wenn du alle Unterlagen zusammen hast, ist es Zeit, dein Bewerbungsschreiben zu verfassen. Hier findest du eine Vorlage auf Deutsch und Englisch, bei der du nur noch deine Daten eintragen musst.

Schritt 4

Du bist vielleicht berechtigt, einen Wohnungsberechtigungsschein zu bekommen? Oder einfacher ausgedrückt: du kannst vielleicht Zugang zu billigeren Mieten beantragen? Hier gibt es einen Leitfaden speziell für Nicht-Deutsche.

WBS Handbuch 1 WBS Handbuch 2

Schritt 5

Oh wow, du hast eine Wohnung gefunden! Jetzt legen wir dir ernsthaft ans Herz, dass du einer Mieter*innenvereinigung beitrittst. Das kostet dich circa 40 Euro an Mitgliedsbeiträgen jedes Jahr, wofür du Beratung zu allen mietrechtlichen Fragen erhältst und noch dazu eine*n Anwält*in und Übernahme der Kosten, wenn ein Streit mit deinem*r Vermieter*in jemals vor Gericht geht. Selbst wenn du denkst, dass dein*e Vermieter*in cool ist und dir keine Probleme machen wird, bist du mit einer Mitgliedschaft auf der sicheren Seite (und seien wir mal ehrlich, alle Vermieter*innen machen irgendwann Stress). Es gibt verschiedene Vereinigungen, aber hier sind zwei Beispiele:

Mieterschutzbund
Berliner Mieterverein

Schritt 6

Du hast es dir in deiner Wohnung gemütlich gemacht. Aber schon hast du die ersten Probleme mit deinem*r Vermieter*in. Informiere dich hier über deine Rechte zu allen möglichen Fragen:

Schritt 7

Du genießt deine Wohnung, und manchmal denkst du, vielleicht ist das Ganze zu gut um wahr zu sein. Und vielleicht ist es das auch: eine Eigenbedarfskündigung landet in deinem Briefkasten. Eigenbedarfskündigungen sind leider ein zunehmendes Problem in Berlin. Damit können dich Vermieter*innen aus deiner Wohnung werfen, indem sie angeben, dass sie die Wohnung für sich selbst oder nahe Verwandte brauchen würden.

Aber mach dir keine Sorgen, es gibt Dinge, die du dagegen tun kannst, wenn du in dieser Situation steckst. Es ist jetzt besonders wichtig, dass du Kontakt zu deinem Netzwerk aufnimmst, gegen die Kündigung kämpfst und öffentlich machst, was dir passiert! Hier findest du einige hilfreiche Broschüren von der Kreuzberger Gruppe Eigenbedarf Kennt Keine Kündigung.

Weitere Informationen zu Eigenbedarfskündigungen: Eigenbedarfskündigung
Eigenbedarfskündigung 2

Und was tun, wenn dein*e Vermieter*in deinen Vertrag kündigt? Informationen zu Kündigungen

Schritt 8

Du hast gewonnen, du fühlst dich sicher, und dann steigt plötzlich deine Miete - und wird richtig teuer. Du kannst deine Miete mit dem Mietspiegel vergleichen (mehr dazu im Guide in Schritt 1!). Wenn du feststellst, dass sie illegal hoch ist, kannst du mit deiner Mieter*innenvereinigung sprechen und einen Brief schicken, mit dem du ankündigt, dass du die Mietpreisbremse in Anspruch nehmen willst.

Schritt 9

Du genießt deine bezahlbare Miete, aber das Leben geht weiter und du willst ausgehen. Jetzt musst du ein Kündigungsschreiben schicken. Und das per Brief (ja, per Brief) an deine*n Vermieter*in geschickt werden, nicht per E-Mail! Wir empfehlen dir den Versand per Einschreiben oder Zustellungsbescheinigung, damit dein*e Vermieter*in nicht so tun kann, als hätte er*sie das Schreiben nie erhalten. Du musst eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten, und wenn du noch in der Mindestmietdauer bist (normalerweise 1-2 Jahre), dann bist du dafür verantwortlich eine*n Nachmieter*in zu finden.